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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Bundestages

Tierarzneimittelgesetz hätte mehr Sorgfalt verdient

Am Ende der Wahlperiode wird die Koalition hyperaktiv und beschließt auf den letzten Drücker noch viele wichtige Gesetzesvorhaben im Schnellverfahren. Dazu gehört auch das neu aus dem Arzneimittelgesetz ausgegliederte Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Der Gesetzesentwurf war schlecht vorbereitet und kaum ernsthaft diskutiert, weder mit der Tierärzteschaft noch im parlamentarischen Verfahren. Selbst die Anhörung dazu kam nur auf Druck der LINKEN zustande., so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

 „Dabei wurde bereits im Vorfeld und in der Anhörung auf viele eklatante Defizite hingewiesen. Dass wenigstens einige der breit geteilten Kritikpunkte, wie die Streichung der sogenannten 7/31-Tage-Regelung, im parlamentarischen Verfahren noch korrigiert wurden, ändert wenig.

Ein von der Linksfraktion beauftragtes Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages belegt beispielsweise sogar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, will es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift. Auch wenn man sicher Tierheilpraxis inhaltlich sehr unterschiedlich bewerten kann, müsste nach Prüfung der Bundespräsident dem Gesetz seine Unterschrift verweigern. Darüber hinaus beklagen Verbände weitere unnötige Therapienotstände bei Zoo- und Wildtieren, z. B. bei Medikamenten aus Drittstaaten oder fehlenden Ausnahmeregelungen analog zum Equidenpass.

Darüber hinaus fehlt ganz grundsätzlich das notwendige Bekenntnis und Instrumentarium zur Minimierung der Antibiotikaanwendung, die essentieller Bestandteil der Evaluation der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) war. Eine ernsthafte Restriktion so genannter Reserveantibiotika, die grundsätzlich für die Humanmedizin vorbehalten sein sollten, wird nicht kommen.

Das alles ist immer wieder vorgetragen worden. Aber statt Lösung der Probleme, zum Beispiel auch durch eine Regelung zur integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung, droht sogar eine Verschlechterung des Status Quo. Dabei zeigt doch gerade die aktuelle Pandemiesituation, wie zwingend notwendig die konsequente Umsetzung des One-Health-Ansatzes ist.

Dass die Umsetzung der reformierten EU-Arzneimittel-Verordnung von 2019 ein enormer Kraftakt würde, war bekannt. Umso unverständlicher ist das Vorgehen von Bundesregierung und Union-SPD-Koalition. Dieses Gesetz ist den Herausforderungen nicht gewachsen, deshalb hat DIE LINKE das Tierarzneimittelgesetz selbst abgelehnt (1). Der neue Bundestag wird die Defizite heilen müssen.


(1) Die Koalition hat im so genannten Omnibus-Verfahren eine sachfremde Regelung in das Gesetz eingefügt, um einen kurzfristigen Beschluss zu ermöglichen, bei der sich die Linksfraktion enthält. Die Linksfraktion hat deshalb für die Abstimmung im Plenum eine getrennte Abstimmung der beiden Gesetzesteile verlangt, um die Ablehnung des tierarzneimittelrechtlichen Teils des beschlossenen Tierarzneimittelgesetzes zu dokumentieren.


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