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Konsequentes Nachflugverbot endlich im Luftverkehrsgesetz festschreiben!

Zur Forderung des Umweltbundesamtes nach einer Ausweitung von Nachtflugverboten und nach einer nationalen Verkehrsplanung, um Menschen in der Nähe von Flughäfen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen, erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming und verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Kornelia Wehlan:

Die Forderung des Bundesumweltamtes ist völlig berechtigt: Ausweitung der Nachtflugverbote und eine nationale Verkehrsplanung, die Menschen schützt. Lärm macht krank und vor allem in den Nachtstunden wird die Gesundheit der Menschen geschädigt. Das hat bereits die Anfang des Jahres vorgelegte umfangreiche Studie des Umweltbundesamtes klar nachgewiesen. Doch das interessiert offenbar weder das Bundesamt für Flugsicherung noch den Bundesverkehrsminister. Ramsauer tut das Ganze als unvermeidliche Nebenwirkung ab.

DIE LINKE erwartet, dass ausgehend vom Grundgesetz, das Gesundheit vor Wirtschaftlichkeit stellt, endlich eine bundesgesetzliche Regelung zum konsequenten Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen im Luftverkehrsgesetz festgeschrieben wird. Damit wäre ein für allemal klar, dass Großflughäfen in dicht besiedelten Gebieten nur mit konsequentem Nachtflugverbot möglich sind. Dem Schutzgut Mensch wäre gegenüber den wirtschaftlichen Interessen gesetzlich der Vorrang eingeräumt. Das geht verfassungsrechtlich nur auf Bundesebene.

Hier müssen Herr Ramsauer und Frau Merkel endlich ran.


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