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Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürger stärken - Nachtflugverbot gesetzlich regeln

Nach einem Jahr intensiver Diskussion über die Flugrouten und Betriebszeiten am Flughafen Schönefeld hat auch DIE LINKE. Landtagsfraktion ein Resümee gezogen. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion und Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan:

Vor einem Jahr hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) ihr Grobkonzept zu den Flugrouten am Flughafen Schönefeld präsentiert. Die Vorschläge haben zu einem großen Vertrauensverlust bei vielen Bürgerinnen und Bürgern geführt, die bislang davon ausgingen, vom Fluglärm nicht oder nur gering betroffen zu sein. Fehlende und widersprüchliche Informationen haben diese Verunsicherung bis heute noch vergrößert. Vor wenigen Tagen hat die DFS mit neuen Anflugplänen in niedriger Höhe der Glaubwürdigkeit einen weiteren Tiefschlag versetzt. Zum Startroutenstreit kommt nun eine Landeroutendebatte.

Für DIE LINKE steht nach einem Jahr intensiver Debatten fest: Bürgerinnen und Bürger haben ihre berechtigten Interessen nach einem ausreichenden Lärmschutz mit viel Engagement vorgebracht und Korrekturen bei den Flugrouten erreicht. Das ist ein Erfolg. Fest steht aber auch: Nicht alle Folgen einer völlig verfehlten Standortentscheidung lassen sich wegoptimieren. Wirksame Beteiligungsrechte und ein konsequentes Nachtflugverbot lassen sich auch nicht per Willensbekundung im Landtag Brandenburg herbeiführen. Ebenso wenig kann Brandenburg eine landesgesetzliche Regelung für den Lärmschutz am BER treffen.

Längst überfällig ist deshalb eine bundesgesetzliche Regelung, dass die Bürger und Gemeinden, die die Belastung eines Flughafens ertragen müssen, auch umfassend und von Anfang an in die Diskussion um den Standort und die Flugrouten sowie in die Arbeit der Fluglärmkommission einbezogen sind. Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte sind Grundrechte, die ins Gesetz gehören. Dazu muss man Gesetze wie das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmgesetz ändern - auch um ein konsequentes Nachtflugverbot zu regeln. Damit wäre ein für allemal klar, dass Großflughäfen in dicht besiedelten Gebieten nur mit konsequentem Nachtflugverbot möglich sind. Dem Schutzgut Gesundheit wäre gegenüber den wirtschaftlichen Interessen gesetzlich der Vorrang eingeräumt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will dem Luftverkehr zu „international wettbewerbsfähigen Betriebszeiten“ verhelfen. Darunter ist ganz gewiss kein konsequentes Nachtflugverbot zu verstehen. Und die Grünen haben zu ihrer Regierungszeit im Bund von 1998 bis 2005 das Luftverkehrsgesetz wohlweislich nicht angefasst. Denn das hätte die Standortentscheidung für Sperenberg bedeutet, was die Grünen nie wollten. Heute möchten sich die Grünen in Brandenburg als Gralshüter für ein konsequentes Nachtflugverbot sehen. In Berlin dagegen lässt sich Frau Künast alle Möglichkeiten offen. Ihr Fraktionsvorsitzender verweist auf die gerichtliche Entscheidung am 20. Und 21. September 2011 in Leipzig.
Obwohl die Flugroutenplanung beim Bund angesiedelt ist, sehen wir auch den Landtag und die Landesregierung in der Verantwortung, für eine weitere Optimierung der Flugrouten und mehr Lärmschutz für Regionen zu sorgen. Alle Vorschläge zur weiteren Entlastung müssen weiter geprüft werden, unabhängig davon, ob sie von Mitgliedern der Fluglärmkommission oder von anderen betroffenen Gemeinden gestellt werden. Auch muss das Flughafenmanagement so gestaltet werden, dass so oft wie möglich nur eine Start- und Landebahn genutzt wird. Der Landtag hat zu weiteren Anforderungen an den Lärmschutz am Flughafen Schönefeld einen Entschließungsantrag verabschiedet.


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