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Norbert Müller

Teltow-Flämings Kommunen erhalten Zuweisungen auf hohem Niveau

Zum Jahresende 2013 erhalten die brandenburgischen Kommunen die Bescheide über die allgemeinen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2014. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Norbert Müller (DIE LINKE):

Im kommenden Jahr erhalten die brandenburgischen Kommunen rund 2,197 Milliarden Euro an Mitteln aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG). Das sind rund sechs Millionen mehr als 2013. Neben den allgemeinen Schlüsselzuweisungen fließen weitere Mittel beispielsweise im Rahmen des Soziallasten- und Jugendhilfelastenausgleichs und des Schullastenausgleichs.

Bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen für 2014 gestaltet sich die Situationen für die Kommunen aus dem Landkreis Teltow-Fläming wie folgt:

So erhält die Stadt Luckenwalde im kommenden Jahr 9,39 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen. Das sind rund 46.000 Euro mehr als 2013. Ein ähnliches Bild ergibt sich für Rangsdorf mit 2,67 Millionen Euro (plus 409.000 Euro), für Trebbin mit 3,11 Millionen Euro (plus 199.000 Euro) und Nuthe-Urstromtal mit 3,15 Millionen Euro (plus 29.000 Euro).

Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes werden Bezug nehmend auf die Steuerkraft der Kommunen verteilt. Dabei gilt der Grundsatz, dass Kommunen mit einem vergleichsweise hohen Steueraufkommen weniger Schlüsselzuweisungen erhalten als Kommunen mit niedrigem Steueraufkommen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die wirtschaftliche Lage für die Mehrheit der Städte und Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming verbessert und ihre Steuerkraftmesszahlen haben sich erhöht. Folglich fallen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen für diese Kommunen im Jahr 2014 geringer aus.

Das trifft im Landkreis Teltow-Fläming u.a. für die Städte und Gemeinden Zossen, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Dahme/Mark, Jüterbog, Niederer Fläming, Niedergörsdorf und Am Mellensee zu.

Der Landkreis Teltow-Fläming erhält im Jahr 2014 rund 43,6 Millionen Euro an allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Das sind rund 6,1 Millionen Euro weniger als 2013. Im kommenden Jahr erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals einen Jugendhilfelastenausgleich. Dafür stehen zehn Millionen Euro zur Verfügung. Sie werden bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Höhe der von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragenden Soziallasten verteilt. Der schon bestehende Soziallastenausgleich (§ 15 BbgFAG) bleibt unverändert.

Die rot-rote Landesregierung setzt auch 2014 auf eine solide Finanzierung der kommunalen Familie. In besonderer Weise werden Kommunen mit finanziellen Problemlagen unterstützt. Deshalb wird der Schuldenmanagementfonds bis einschließlich 2015 verlängert und die Kommunen können aus dem Ausgleichsfonds auch Hilfen für überregional besonders bedeutsame Investitionen erhalten.