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Norbert Müller MdB: Inklusion ernst nehmen!

Kaum ein Stichwort hat im Bildungswesen in den letzten Jahren für so viele Debatten hergehalten wie „Inklusion“. Mit der Verabschiedung der UN- Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) im Jahr 2008 hat sich Deutschland verpflichtet. Laut Artikel 24, Absatz 2 müssen die Vertragsstaaten Sorge tragen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“. Diese Verpflichtung erscheint mit dem bisherigen Förderschulsystem unvereinbar, was auf Länderebene zu umfangreichen Reformen geführt hat und führt. Dass dieser Prozess mit den bereitgestellten finanziellen Mitteln zu vielerlei Problemen führte, überrascht wenig. Noch immer befinden sich laut der Bertelsmann- Studie "Inklusion in Deutschland" aus dem Jahr 2015 4,7 Prozent aller Kinder auf einer Förderschule. 2007/2008 lag dieser Anteil nur unwesentlich höher bei 4,9 Prozent. Fazit: Hier besteht eine Menge Aufholbedarf!

Doch auch bei einer „gelungenen“ Abschaffung des exkludierenden Förderschulsystems, könnte man unserer Meinung wohl kaum von einer echten Inklusion sprechen.

Denn worin inkludiert wird, ist in der Regel ein dreigliedriges Schulsystem, das bereits in seiner Anlage auf Trennung und Selektion der Kinder und Jugendlichen setzt, statt auf ein „integriertes Schulwesen“, wie es in UN-BRK gefordert wird.

Bei inklusiver Bildung geht es eben um alle Kinder und Jugendlichen – also auch um Kinder und Jugendliche, die aus anderen Gründen im Bildungssystem und beim Bildungszugang benachteiligt sind. Inklusive Bildung gilt ebenso für sozial Benachteiligte, Hochbegabte, Menschen mit Zuwanderungshintergrund und auch für Geflüchtete, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Und inklusive Bildung gilt auch für alle diejenigen, die ohne eine festgestellte Benachteiligung aufwachsen.

Als Linksfraktion haben wir zurzeit gleich vier Anträge im parlamentarischen Verfahren, die eine solche echte Inklusion in den Bereichen frühkindlicher Bildung, Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung fordern.

Kernforderung dabei ist, das bisherige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufzuheben und die Gemeinschaftsaufgabe Bildung grundgesetzlich zu verankern. Mit einer solchen Neuausrichtung wäre es möglich, die unumgänglichen Forderungen der Behindertenrechtskonvention flächendeckend umzusetzen und dies durch zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes auch gebührend zu unterfüttern.

Inklusion erscheint in der öffentlichen Debatte oft als isoliertes Problem, im Bildungsbereich könnte es unserer Auffassung nach aber auch der Schlüssel zu einem längst überfälligen gerechten Bildungssystem im Sinne aller Kinder sein. Dafür werden wir weiter streiten!

Text: Norbert Müller, MdB