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Rathaus Ludwigsfelde

Silvio Pape, Vorsitzender des Bauausschusses des Stadtparlaments

Mensch und/oder Auto in einer modernen Stadt ...

So könnte man zwei derzeitige Diskussionsthemen in der Stadt Ludwigsfelde unter einen Nenner bringen.

Da gibt es zum einen den Aspekt des Verkehrslärms. Für diesen ist in Ludwigsfelde die die Innenstadt kreuzende Autobahn maßgeblich mit verantwortlich. Daher gilt seit mehreren Jahren zwischen den beiden Autobahnanschlussstellen Ludwigsfelde Ost und West eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h.

Wenn es nach dem Willen von Stadtverordneten und Verwaltung geht, wäre eine weitere Reduzierung aus Lärmschutzgründen wünschenswert. Ganz anders sieht es die Autobahn GmbH. Diese teilte der Stadt Ludwigsfelde mit, dass sie auf Grund aktueller Zählungen von einem deutlich geringeren Verkehrsaufkommen ausgehe. Somit sei eine Begrenzung auf 120 km/h nicht mehr gerechtfertigt.

Darüberhinaus sei auch nicht erkennbar, dass die Strecke ein besonderer Unfallschwerpunkt sei, der eine Reglementierung rechtfertigen würde. Bemerkenswert ist, dass die Verkehrszählung der Autobahn GmbH mitten in der Coronapandemie stattfand, während der ja bekanntermaßen sowohl Liefer- als auch Individualverkehr stark einge- schränkt waren.

Die Stadt Ludwigsfelde wird nun in den Widerspruch treten und eigene Zählungen vornehmen. Unterstützt wird sie in ihrer Sicht von der Feuerwehr, die nach einer eventuellen Geschwindigkeitsfreigabe von einem Anstieg des Unfallgeschehens ausgeht.

Ein weiterer verkehrspolitischer Diskussionspunkt in der Stadt ist die Planung des Ausbaus des Dachsweges zu einer Fahrradstraße. Es gibt in Ludwigsfelde zwar bereits Fahrradstraßen, der Dachsweg wäre jedoch die erste Fahrradstraße, die durch ein gewachsenes Wohngebiet mit betroffenen Anlieger*innen führt.

Und eben diese Anlieger*innen sollen für den Ausbau auch zur Kasse gebeten werden. Und das in einem deutlich höherem Maße, als wenn man den Dachsweg als klassische Anliegerstraße entwickeln würde. Für eine solche würde ein Kostenverhältnis von 70 Prozent für die Anlieger*innen zu 30 Prozent für die Stadt angesetzt werden. Für eine Fahrradstraße jedoch würde eine Kostenteilung von 90 zu 10 fällig.

Völlig nachvollziehbar, dass die Anwohner*innen ihre zahlreichen Fragen und Befürchtungen sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch in der Bauausschusssitzung vorbrachten. Wenn also die geplante Fahrradstraße als gutes Beispiel für ein modernes innerstädtisches Mobilitätskonzept dienen soll, müssen die Anwohner*innen auch weiter transparent und zeitnah über den Ausbau ihrer Straße informiert und mitgenommen werden.