Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen
Norbert Müller MdB

Kinder allein auf der Flucht

Weltweit haben die Flüchtlingszahlen dramatische Ausmaße angenommen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen befinden sich derzeit über 16,7 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, politischer Verfolgung, Ausgrenzung, Hunger, Naturkatastrophen und Elend.

Unter den Flüchtlingen, welche den oftmals lebensgefährlichen Weg nach Deutschland geschafft haben, finden sich häufiger sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Anders als erwachsene Flüchtlinge sind für UMF die lokalen Kinder- und Jugendämter zuständig, welche die Kinder in den Orten in denen sie auftauchen in Obhut nehmen.

2013 wurden bundesweit 6.533 Inobhutnahmen verzeichnet, vor allem aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Somalia und Eritrea. Die Inobhutnahmen und damit auch die Unterbringung konzentrieren sich auf zentrale Migrationsrouten und Einreiseorte wie Berlin, München, Bremen, Hamburg. Die betroffenen Kommunen sind durch die gestiegenen Fallzahlen überlastet und ihre Einrichtungen werden den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes an Unterbringung, Versorgung und Betreuung nicht mehr gerecht.

Auf Initiative des Bundesrates und in Absprache mit der Ministerpräsident*innenkonferenz arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMFSFJ und in Absprache mit dem BMI seit Monaten an einem Gesetz zur Verbesserung der Situation ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches am 1. Januar 2016 Inkrafttreten soll.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich unter Beteiligung aller Fraktionen in der Kommissionsdrucksache 18/09 in einer Stellungnahme umfassend zur Frage UMF zu Wort gemeldet und damit aus Sicht der LINKEN wichtige Rahmenbedingungen für das kommende Gesetz vorgegeben.

Da es sich bei den UMF rechtlich um minderjährige Kinder und nicht um Flüchtlinge handelt, gelten ausländerrechtliche Verfahren wie das Verteilungsmodel des Königsteiner Schlüssels nicht. Die Bundesregierung prüft nun, wie ein Verfahren zur Umverteilung der Kinder aussehen kann, scheint bisher aber keine Einigung zwischen den Ministerien herbeiführen zu können.

Die Linksfraktion hat in dem Antrag Drucksache 18/4185 „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen“ am 3. März u.a. klargestellt, dass eine starr quotierte Umverteilung der UMF, welche den besonderen Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes nicht gerecht werden kann, abgelehnt wird. Dennoch ist klar, dass die Bundesländer, welche nicht auf den Hauptmigrationslinien liegen und bisher nur wenige UMF betreuen mussten, ab kommendem Jahr neue Verpflichtungen zu erfüllen haben. Hier sind die Länder in der Pflicht sich auf die veränderte Situation vorzubereiten. Die Rot-Rote Koalition in Brandenburg wird gemeinsam mit Teilen der Opposition Ende April notwendige Maßnahmen beschließen.

Als Bundestagsabgeordneter der LINKEN ist es mir wichtig, dass das Kindeswohl im Zentrum eines kommenden Verteilungsverfahrens steht. Hierfür setze ich mich im Bundestag, in der Kinderkommission, im Gespräch mit den Fachverbänden, sowie in den anstehenden Debatten auf Landesebene ein und bin gerne bereit, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema anzubieten.

Nobert Müller ist Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder