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Anita Tack, Teltow-Fläming betreuende Landtagsabgeordnete der LINKEN.

Der Landtag im Januar

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

ich grüße sie ganz herzlich zum neuen Jahr und wünsche Ihnen beste Gesundheit und uns ein friedliches Jahr, überall.

Im Januar tagte das Landesparlament am 20. und 21. Schwerpunkt war die Beratung zum sogenannten Nachtragshaushalt für das Land Brandenburg. Der ist notwendig, um die zusätzlichen Finanzmittel bereitzustellen für die Menschen, die zu uns kamen und kommen, weil sie in Syrien und anderswo nicht mehr in Sicherheit leben können und die Bundesregierung ihrer finanziellen Verantwortung bisher nicht gerecht geworden ist. Aber nicht nur dafür! Es geht auch um Verbesserungen, die allen zu Gute kommen. In diesem Jahr wird es z.B. zusätzliche Stellen für 500 Lehrerinnen und Lehrer, für 106 Polizistinnen und Polizisten und 32 Richterinnen und Richter geben. Schulen, Polizei und Gerichte werden personell besser ausgestattet, und das nicht nur 2016, sondern auch in den kommenden Jahren.

Die rot-rote Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Novelle der Brandenburger Bauordnung eingebracht. Ich habe für unsere Fraktion die Erwartung einer kritisch konstruktiven Debatten in den Ausschüssen formuliert, denn es wird schwierig, die vielen Einzelinteressen unter einen Hut zu bringen. DIE LINKE begrüßt die Reform des Brandenburger Baurechts. Anpassungen an neue Rahmenbedingungen an europa- und bundesrechtliche Bestimmungen und an das Baurecht benachbarter Bundesländer sind auszugestalten. Zugleich ist es notwendig, Verfahrensverbesserungen, mehr Effizienz und Kosteneinsparungen für Bauherren zu erzielen. Wir wollen auch Verbesserungen, dass zügig und sicher preiswerter Wohnungsbau für die Bevölkerung in unseren wachsenden Städten und für Flüchtlinge realisiert werden kann. Es ist ebenso erforderlich, Verbraucherschutzbelange und mehr Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Neuregelung zur Geltungsdauer von Genehmigungen von planfestgestellten und genehmigten Bauvorhaben wie z.B. für den Flughafen BER, halten wir für sachgerecht und ist gesetzlich auszugestalten.

In einer heftigen Debatte zur Aktuellen Stunde zur „Inneren Sicherheit“, die die CDU-Fraktion beantragt hatte, warnte Innenminister Schröter (SPD) davor, in dieser Frage zu überziehen und Ängste zu schüren, so wie es die CDU getan hat. Die so genannte Bedrohungslage im Land hat sich nicht weiter verändert. Und die Polizei werde, siehe oben, personell weiter gestärkt.

Viele Menschen im Land interessiert die Frage, wie geht es weiter zum Thema Altanschließer, zu den Beitragszahlungen für Abwasseranschlüsse? In einem Beschluss im November 2015 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Die Entscheidung des BVerfG ist ein tiefer Einschnitt. Damit wird die gesamte Diskussion der Landespolitik und die Rechtsprechung der brandenburgischen Gerichte eigentlich vom Kopf auf die Füße gestellt. Besonders gilt das aus der Sicht, dass DIE LINKE bekanntermaßen 2009 mit einer Stichtagsregelung einen Weg wollte, der dieser höchst richterlichen Rechtsprechung entspricht, sich damit aber gegenüber SPD und CDU 2009 nicht durchsetzen konnte. Wie weit die Auswirkungen dieser Entscheidung gehen, kann gegenwärtig niemand verantwortungsbewusst und abschließend einschätzen. Fakt ist, dass das Land gefordert ist und in Verantwortung steht, denn die Altanschließerproblematik war und ist Gegenstand der Landespolitik. Es muss noch genau definiert werden, worin diese Verantwortung des Landes konkret besteht und wie weit sie geht. Dazu hat der Innen- und Kommunalminister angekündigt, die sehr unterschiedliche Situation in den Städten und Landkreisen gutachterlich bewerten zu lassen, um dann weitere Entscheidungen treffen zu können.

Im Rahmen einer Veranstaltung des Kommunalpolitischen Forums am 23.1. im Landtag zum Thema: „Sozialer Wohnungsbau – Herausforderungen für die Brandenburger Kommunen“ habe ich die Aufgaben der Landtagsfraktion zum Thema: „Linke Wohnungs(bau)politik - verstärkte gesellschaftliche Ansprüche eröffnen neue Möglichkeiten“ vorgestellt und zu einer gemeinsamen Wohnungspolitischen Offensive in unseren Städten und Gemeinden aufgerufen. Endlich gibt es wieder eine Landesförderung für den sozialen Wohnungsbau. Die sollte in den Städten und Gemeinden mit Einwohnerzuwachs auch gut genutzt werden und verbunden mit den Möglichkeiten des Kommunalen Investitionsprogramms der Landesregierung auch zu zahlreichen Infrastrukturinvestitionen vor Ort führen. Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und der Wohnungsbauwirtschaft diskutierten mit den zahlreichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern beste Beispiele und nachnutzbare Erfahrungen. Es war eine sehr gelungene Sache.

Es war eine gute Entscheidung, dass sich unsere Landtagsfraktion zu ihrer Klausurtagung am 28. und 29. Januar in Rangsdorf, im Landkreis unserer Landrätin Kornelia Wehlan, getroffen hat. Darüber werden sicherlich der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, Jürgen Akuloff oder der Kreisvorsitzende Felix Thier und die Genossen aus Rangsdorf berichten.

Herzlichst!

Ihre Anita Tack